
Was bedeutet Whistleblowing?
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können. Whistleblowing ist der engl. Ausdruck für Hinweisgeber.
1. Unternehmen und Behörden ab 50 Mitarbeitern müssen Hinweisgebersysteme einrichten.
• Dieses besteht aus zwei gleichwertige Meldekanäle: intern und extern.
• Für Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis Dezember 2023.
• Innerhalb von 7 Tagen muss der Eingang der Meldung dem Hinweisgeber bestätigt werden.
• Innerhalb von drei Monaten muss der Hinweisgeber informiert werden, welche Maßnahmen getroffen wurden.
• Bundesländer können eigene externe Meldestellen einrichten.
• Unternehmen und Behörden müssen interne Meldestellen einrichten, können diese aber ggf. auch teilen oder outsourcen. Die Umsetzung der internen Meldestelle ist auf folgenden Wegen möglich: telefonische Hotline, direkter Ansprechpartner für physische Zusammenkunft, elektronisches Hinweisgebersystem
Kommondo bietet Kommunen eine rechtssichere Software Lösung
Durch den Gebrauch von künstlicher Intelligenz erfasst das System direkt welche Domaine, Land und betroffene Waren von der Beschwerde betroffen sind. Zusätzlich wird der Prioritätsgrad und das Risiko des Falles determiniert. Die Software ermöglicht dem Hinweisgeber eine Echtzeit Einsicht des aktuellen Status der Beschwerde und kann mittels der Kommentarfunktion mit dem Unternehmen bei Bedarf in Kontakt treten.