Verkehrszeichen 267 Verbot der Einfahrt

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122086
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Beschreibung

Verkehrszeichen VZ267: Sicherheit und Klarheit auf den Straßen


Verbot der Einfahrt - Ein unverzichtbares Zeichen für effektive Verkehrsregelung


Das Verkehrszeichen VZ267 ""Verbot der Einfahrt"" ist ein unverzichtbares Element für eine effektive Verkehrsregelung. Es signalisiert klar und deutlich, dass die Einfahrt in die beschilderte Fahrbahn verboten ist. Besonders häufig kommt dieses Zeichen bei Einbahnstraßen zum Einsatz. Wenn zusätzlich das Zusatzzeichen 1022-10 beschildert wird, ist der Radverkehr zugelassen.


Verkehrszeichen-Nummer: 267


Bedeutung: Verbot der Einfahrt


Material: Aluminium


Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm


Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3


Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform


Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen


Rückseite grau lackiert in RAL 7043:


Sonderanfertigungen auf Anfrage:



  • Verkehrszeichen-Nummer: 267

  • Bedeutung: Verbot der Einfahrt

  • Material: Aluminium

  • Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm

  • Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3

  • Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

  • Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen

  • Rückseite grau lackiert in RAL 7043

  • Sonderanfertigungen auf Anfrage

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