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Das Verkehrszeichen VZ267 ""Verbot der Einfahrt"" ist ein unverzichtbares Element für eine effektive Verkehrsregelung. Es signalisiert klar und deutlich, dass die Einfahrt in die beschilderte Fahrbahn verboten ist. Besonders häufig kommt dieses Zeichen bei Einbahnstraßen zum Einsatz. Wenn zusätzlich das Zusatzzeichen 1022-10 beschildert wird, ist der Radverkehr zugelassen.
Verkehrszeichen-Nummer: 267
Bedeutung: Verbot der Einfahrt
Material: Aluminium
Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm
Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
Rückseite grau lackiert in RAL 7043:
Sonderanfertigungen auf Anfrage: